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Hier zeigt das Projekt Pro Recognition große Wirkung, wie Für Fachkräfte außerhalb der Europäischen Union ist die An-
die Anerkennungszahlen belegen: Schon in der ersten Pro- erkennung ihrer Berufsqualifikation die Voraussetzung, um
jektphase bis Ende 2019 haben fast 10.000 Beratungen in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können.
stattgefunden. Dabei hat es sich bewährt, dass die Aus-
landshandelskammern als Vertretung der deutschen Wirt- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen
schaft im Ausland ihre Kompetenz und Kontakte einbringen. für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften
Sie leisten wertvolle Unterstützung, damit die Anerken- aus Drittstaaten. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte nach
nungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.“ Deutschland kommen können, die Unternehmen in Deutsch-
land dringend benötigen. Das sind insbesondere Hoch-
Hintergrund: schulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) qualifizierter Berufsausbildung.
fördert seit 2015 das Projekt Pro Recognition. Es wird von
der DIHK Service GmbH gemeinsam mit den Auslandshan- Weitere Informationen zum Projekt und zum Thema Aner-
delskammern durchgeführt. Das BMBF fördert die neue Pro- kennung sowie Erfahrungsberichte:
jektphase von 2020 bis Ende 2023.
https://www.ahk.de/wir-foerdern/
Mit dem Projekt tragen BMBF und Wirtschaft gemeinsam berufsanerkennung
zur Fachkräftegewinnung aus dem Ausland bei. Die Fach-
kräftegewinnung aus dem europäischen und nichteuropäi-
schen Ausland sind wichtige Säulen der Fachkräftestrategie
der Bundesregierung. Bund, Länder, Unternehmen und Ge-
werkschaften haben in einer gemeinsamen Erklärung zum
Fachkräftegipfel am 17. Dezember 2019 ihre Absicht bekräf-
tigt, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um dem
Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. www.anerkennung-in-deutschland.de
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012
wurden gut 280.000 Anträge auf Anerkennung und Zeugnis-
bewertung eingereicht, davon 140.700 zu bundesrechtlich
geregelten Berufen. Dabei steigen die Antragszahlen aus
dem Ausland stetig. Im Jahr 2012 wurden 531 Anträge zu
bundesrechtlich geregelten Berufen aus dem Ausland ge-
stellt. Dies waren 4,8 Prozent aller Anträge. Im Jahr 2018
waren es 5.958 Anträge und damit schon ein Fünftel aller
Anträge.
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