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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit
Die Corona-(SARS-CoV-2)-Pandemie trifft das gesellschaft- Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete Zu-
liche sowie wirtschaftliche Leben gleichermaßen. Dies gilt satzmaßnahmen zum Infektionsschutz
besonders für die Arbeitswelt. Das Bundesministerium für Ar- Der Arbeitgeber ist entsprechend dem Ergebnis der Gefähr-
beit und Soziales (BMAS) hat einheitliche Covid-19-Arbeits- dungsbeurteilung für die Umsetzung notwendiger Infekti-
schutzstandards veröffentlicht, damit die Infektionskette onsschutzmaßnahmen verantwortlich. Hierzu kann er sich
unterbrochen sowie die Gesundheit von Beschäftigten und von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
der Bevölkerung geschützt wird. beraten lassen. Die Umsetzung der zusätzlichen Infektions-
schutz-Maßnahme erfolgt über den Arbeitsschutzausschuss,
Unabhängig davon, welche Maßnahmen der Betrieb bereits einen Koordinations-/Krisenstab unter Leitung des Arbeit-
ergriffen hat, sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindest- gebers oder alternativ einer nach § 13 ArbSchG/DGUV-Vor-
abstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Na- schrift beauftragten Person unter Mitwirkung von Betriebsrat,
sen-Masken zur Verfügung gestellt und getragen werden. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt.
Mitarbeiter mit Atemwegssymptomen oder Fieber sind an-
geraten der Arbeit fernzubleiben. Auch sollte der Arbeitgeber Generell gilt es, die Mitarbeiter über die eingeleiteten Präven-
über einen betrieblichen „Infektions-Notfallplan“ verfügen, tions- und Arbeitsschutzmaßnahmen zu informieren und auf
um entsprechend handeln zu können. die Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und
Niesetikette“, Handhygiene, PSA) hinzuweisen.
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