Page 4 - FEHR
P. 4

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


           Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit



           und Gesundheit bei der Arbeit




          Die Corona-(SARS-CoV-2)-Pandemie trifft das gesellschaft-  Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete Zu-
          liche sowie  wirtschaftliche  Leben gleichermaßen.  Dies gilt   satzmaßnahmen zum Infektionsschutz
          besonders für die Arbeitswelt. Das Bundesministerium für Ar-  Der Arbeitgeber ist entsprechend dem Ergebnis der Gefähr-
          beit und Soziales (BMAS) hat einheitliche Covid-19-Arbeits-  dungsbeurteilung für die Umsetzung notwendiger  Infekti-
          schutzstandards veröffentlicht, damit die Infektionskette   onsschutzmaßnahmen  verantwortlich. Hierzu kann er sich
          unterbrochen  sowie die  Gesundheit  von  Beschäftigten  und   von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
          der Bevölkerung geschützt wird.                     beraten lassen. Die Umsetzung der zusätzlichen Infektions-
                                                              schutz-Maßnahme erfolgt über den Arbeitsschutzausschuss,
          Unabhängig  davon, welche Maßnahmen der Betrieb bereits   einen  Koordinations-/Krisenstab  unter  Leitung  des  Arbeit-
          ergriffen hat, sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindest-  gebers oder alternativ einer nach § 13 ArbSchG/DGUV-Vor-
          abstand nicht  sicher  eingehalten  werden  kann, Mund-Na-  schrift beauftragten Person unter Mitwirkung von Betriebsrat,
          sen-Masken zur Verfügung  gestellt und getragen  werden.   einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt.
          Mitarbeiter mit  Atemwegssymptomen  oder  Fieber  sind an-
          geraten der Arbeit fernzubleiben. Auch sollte der Arbeitgeber   Generell gilt es, die Mitarbeiter über die eingeleiteten Präven-
          über  einen  betrieblichen  „Infektions-Notfallplan“ verfügen,   tions- und Arbeitsschutzmaßnahmen zu informieren und auf
          um entsprechend handeln zu können.                  die Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und
                                                              Niesetikette“, Handhygiene, PSA) hinzuweisen.






















































         4 | UNTERNEHMER News –  VERBAND & INNUNG
   1   2   3   4   5   6   7   8   9