Page 5 - FEHR
P. 5
Technische Maßnahmen Besondere organisatorische Maßnahmen
1 Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitnehmer sollen ausrei- 6 Ausreichende Schutzabstände: Bei der Nutzung von
chend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Perso- Verkehrswegen wie Treppen, Türen oder Aufzügen ist da-
nen halten. Ist dies nicht möglich ist, müssen alternative rauf zu achten, dass ausreichender Abstand eingehalten
Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Transparente Ab- werden kann. An Orten, wo viele Personen zusammen-
trennungen sind bei Publikumsverkehr und möglichst kommen (Kantine, Werkzeug- und Materialausgaben,
auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze mit ansonsten Aufzüge) sind die Schutzabstände mit Klebeband zu
nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren. Büroar- markieren. Ist die Einhaltung des Schutzabstandes nicht
beit ist idealerweise im Homeoffice auszuführen. möglich, müssen alternative Maßnahmen wie das Tragen
von Mund-Nasen-Masken getroffen werden.
2 Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume: Zur Reinigung
der Hände sind hautschonende Flüssigseife und Hand- 7 Arbeitsmittel/Werkzeuge: Werkzeuge und Arbeitsmit-
tuchspender zur Verfügung zu stellen. Um Infektionen tel sind möglichst personenbezogen zu verwenden.
zu vermeiden sollten zudem Türklinken und Handläufe Ist dies nicht möglich, muss eine regelmäßige Reini -
regelmäßig gereinigt werden. In Pausenräumen und gung – besonders vor der Übergabe an andere Personen
Kantinen ist auf ausreichenden Abstand zu achten. Ist – vor genommen werden. Kann dies nicht gewährleistet
dies nicht zu gewährleisten, sollte eine Schließung der werden, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.
Kantine in Betracht gezogen werden.
8 Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und
3 Lüftung: Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und för- PSA: Auf die personenbezogene Benutzung der persön-
dert die Raumqualität. Regelmäßiges Lüften reduziert die lichen Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung
Zahl von in der Luft vorhandenen Erregern. ist besonders streng zu achten. Die Aufbewahrung von
Arbeitsbekleidung und PSA hat getrennt von der Alltags-
4 Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Transporte kleidung zu erfolgen. Außerdem ist sicherzustellen, dass
und Fahrten: Auch bei arbeitsbezogenen (Kunden-) die Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.
Kon takten sind soweit möglich Abstände von mindestens
1,5 m einzuhalten. Die Arbeitsabläufe sind dahingehend
zu prüfen, ob vereinzeltes Arbeiten möglich ist. Andern- Den vollständigen Leitfaden zum SARS-CoV-2-Arbeits-
falls sind kleine, feste Teams (z. B. 2 bis 3 Personen) schutzstandard finden Sie unter:
vorzusehen, um wechselnde Kontakte bei Fahrten und https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-
Arbeitseinsätzen zu reduzieren. Firmenfahrzeuge sind Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf
mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie
mit Papiertüchern und Müllbeuteln vorzusehen. Außer-
dem ist der Personenkreis, der ein Fahrzeug gemeinsam
nutzt, möglichst zu beschränken. Die Innenräume der
Firmenfahrzeuge sind regelmäßig zu reinigen.
5 Homeoffice: Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Ho-
meoffice zu erledigen. Dies gilt besonders dann, wenn
Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen
Schutzabständen genutzt werden müssten. Das Ho-
meoffice kann auch einen Beitrag dazu leisten, Beschäf-
tigten die Betreuung ihrer Angehörigen zu ermöglichen.
VERBAND & INNUNG – UNTERNEHMER News | 5

